Ästhetische Eingriffe bei störenden, gutartigen Hautveränderungen
Die Entfernung dieser Hautveränderungen ist medizinisch nicht notwendig, aber vom Patienten aus ästhetischen Gründen erwünscht.
Aus den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten (operative Entfernung, Entfernung mittels Laser, Kürettage, elektrokaustische Abtragung) wird nach einer ausführlichen Besprechung mit dem Patienten diejenige ausgewählt, die die besten Ergebnisse bei geringstmöglicher Belastung für den Patienten verspricht.
Die operative Entfernung erfolgt mit örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie).